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Sprachenlehren und -lernen im Kontext von (Flucht-)migration
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Sprachenlehren und -lernen im Kontext von (Flucht-)migration
Im Vortrag wird es darum gehen, wie neu zugewanderte und insbesondere geflüchtete Schüler*innen an Schulen aufgenommen und eingebunden werden. Es werden dabei zuerst die Rahmenbedingungen in den Blick genommen: Wie ist der Zugang zu Schule und Bildung geregelt und welche Formen der Einbindung neu zugewanderter Schüler*innen werden umgesetzt? Hier gibt es verschiedene Regelungen und organisatorische Möglichkeiten, die kurz vorgestellt und besprochen werden. Es steht im Weiteren allerdings die Einbindung in einen sog. Regelunterricht im Mittelpunkt, die – im Falle einer Vorbereitungs- oder Willkommensklasse – mit einem Übergang verbunden sein kann. Die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang werden diskutiert und die mehrsprachigen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen in den Blick genommen. Die sprachliche Heterogenität in einer Klasse geht dabei über die neu zugewanderten Schüler*innen hinaus und kann auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. Wo ergeben sich Anknüpfungsmöglichkeiten und wie werden die Fähigkeiten der Schüler*innen einbezogen? Welche Ausschlusserfahrungen machen die Kinder und Jugendlichen in einem monolingual deutsch geprägten Schulsystem?
Zudem wird auf mögliche Besonderheiten eingegangen, die sich im Kontext von Migration, insbesondere im Fall von Fluchtmigration, zeigen können. Dabei geht es u.a. um rechtliche Fragen, aber beispielsweise auch um die Lebenssituation vor Ort. Es wird diskutiert, welche Punkte für die Schule und das schulische Lernen von Bedeutung sind und wo Professionalisierungsbedarfe bestehen.
Plenarvortrag: Donnerstag, 18. August 2022, 9 Uhr
Ort: Juridicum der Universität Wien (JUR), Hörsaal U21 und Online